Wie werde ich Mitglied?2018-08-06T15:24:16+00:00

Wie werde ich Mitglied?

Wir freuen uns, dass Sie über eine Mitgliedschaft im VKSB nachdenken. §5 der VKSB-Satzung regelt hierzu die wesentlichen Voraussetzungen:

§ 5 Erwerb der Mitgliedschaft

(1) Mitglied der Vereinigung können alle kommunalen Alten-, Altenpflege- und Behindertenheimträger in NW werden sowie Heimträger, deren Gesellschaftsanteile sich zu über 50 % in der Hand der Kommunen befinden, unabhängig von deren Rechtsform.

(2) Der Beitritt ist gegenüber dem Vorstand schriftlich zu beantragen, der über die Aufnahme entscheidet.

(3) Gastmitgliedschaften und Mitgliedschaften auf Probe sind möglich. Gast- und Probemitglieder sind nicht stimmberechtigt.

Haben Sie weitere Fragen? Dann rufen Sie uns doch einfach an: Tel. 0221-77878-27.

VKSB – Verband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen in NRW e.V.

  • Boltensternstraße 16
    50735 Köln

  • Tel.: 0221 – 77878-27

  • Fax: 0221 – 77878-36