Wir über uns2024-01-14T19:56:46+00:00

Wir über uns

Zur Entstehung des Verbandes

Aus der Arbeitsgemeinschaft kommunaler Heimträger ist im Dezember 1995 der Verband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen als Verein hervorgegangen.

Gründungsmitglieder waren:

  • Zentren für Senioren- und Behinderte der Stadt Köln (jetzt: SBK Sozial-Betriebe-Köln gemeinnützige GmbH)
  • Alten- und Pflegeheime der Stadt Solingen (jetzt: Altenzentren der Stadt Solingen)
  • Alteneinrichtungen der Stadt Mülheim (jetzt: Mülheimer Seniorendienste GmbH)
  • Städtische Altenheim GmbH Hilden (jetzt: Seniorendienste Stadt Hilden gGmbH)
  • Kreis Lippe
  • Alten- und Krankenheim des Kreises Aachen
  • Alten- und Pflegeheime der Stadt Wuppertal
  • Alteneinrichtungen der Stadt Oberhausen (jetzt: ASO Alteneinrichtungen der Stadt Oberhausen gem. GmbH)
  • Städtische Altenhilfe Düsseldorf
  • Städtische Altenheime der Stadt Mönchengladbach (jetzt: Sozialholding der Stadt Mönchengladbach GmbH)

Derzeit hat der Verband 26 Mitgliedsunternehmen, die rund 150 Einrichtungen betreiben.

Zweck und Tätigkeit des Verbandes

„(1) Zweck der Vereinigung ist die Förderung der ambulanten und stationären Alten- und Behindertenhilfen u.a. durch Interessenvertretung der Mitglieder gegenüber den überörtlichen Trägern oder Sozialhilfe, den Krankenkassen und Pflegekassen. Hierbei wird sie als Trägervereinigung im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (§ 86 SGB XI) tätig.

(2) Ziel der Tätigkeit der Vereinigung ist

  • der Informationsaustausch insbesondere über Fragen der Organisation, der Qualität, der Finanzierung und allgemeiner Rechtsangelegenheiten der Einrichtung sowie
  • eine Einflussnahme auf Entscheidungen Dritter zugunsten der Einrichtungen und deren Leistungsempfängern.“

(Auszug aus der Satzung des VKSB, § 2)

Mitgliedschaft

„Mitglied der Vereinigung können alle kommunalen Alten-, Altenpflege- und Behindertenheimträger in Nordrhein-Westfalen werden sowie Heimträger, deren Gesellschaftsanteile sich zu über 50 % in der Hand der Kommunen befinden, unabhängig von deren Rechtsform.“ (Auszug aus der Satzung des VKSB, § 5)

Angebotsstruktur

Bei den Mitgliedern gibt es große Unterschiede in der Platzzahl und der Vielfalt der Leistungsangebote. Die Angebote reichen von der vollstationären Pflege, eingestreuter und solitärer Kurzzeitpflege sowie Tagespflege und ambulanten Diensten über altengerechtes bzw. betreutes Wohnen bis hin zu Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Spezialeinrichtungen etwa für wachkomatöse Menschen.

Insgesamt werden zur Zeit von den VKSB-Mitgliedern mehr als 9.000 stationäre SGB XI-Pflegeplätze betreut.

Die kommunalen Einrichtungen arbeiten gemeinwohlorientiert und sind weltanschaulich ungebunden. Sie stehen für örtliche Verbundenheit und sind eingebettet in die kommunalen Strukturen mit ihren demokratisch legitimierten Gremien. Die Beschäftigten in den kommunalen Einrichtungen werden seit jeher nach den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes vergütet

VKSB – Verband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen in NRW e.V.

  • Boltensternstraße 16
    50735 Köln

  • Tel.: 0221 – 77878-25/26

  • Fax: 0221 – 77878-36