Auch die zweite Mülheimer Senioreneinrichtung, das Haus Auf dem Bruch, ist verbraucherfreundlich. Dies ergab eine Begutachtung des städtischen Seniorenheimes durch die unabhängige Bundesinteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter und bei Behinderung e. V. (BIVA), der sich die Dümptener Pflegeeinrichtung am 11. Februar unterzogen hat. Ähnlich wie das Haus Gracht hat auch das Haus Auf dem Bruch bei der Prüfung sehr gute Bewertungen erzielt: Im Bereich Autonomie, in dem Informationsangebote, die Selbstbestimmung und -verwirklichung sowie die Hilfe zur Selbsthilfe der Senioren begutachtet werden, hat Auf dem Bruch eine 96-prozentige Verbraucherfreundlichkeit erreicht. Im Bereich Teilhabe (Austausch mit anderen Menschen, Beteiligung am gesellschaftlichen Leben und Mitwirkung in Angelegenheiten des Bewohnerbeirats) sind sogar traumhafte 100 Prozent erreicht worden, im Bereich Menschenwürde (Respekt vor dem Individuum, Schutz der Privat- und Intimsphäre und Recht auf ein Sterben in Würde) 94 Prozent. Die Ergebnisse der Begutachtung mit der detaillierten Liste der Einzelkriterien sind im Internet unter www.heimverzeichnis.de veröffentlicht.

„Mit den Ergebnissen der BIVA-Begutachtung sind wir sehr zufrieden, die Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache“, freut sich Stefan Mühlenbeck, Geschäftsführer der Mülheimer Sozialholding, die die städtischen Senioreneinrichtungen managt und weiterentwickelt. Die im Haus Auf dem Bruch und im Haus Gracht erzielten Werte zeigten, dass beide Pflegeeinrichtungen jene Kriterien mit Leichtigkeit erfüllten, die für ein harmonisches Miteinander in einem Haus eine wesentliche Rolle spielten, so Mühlenbeck.

Die ganztägige Prüfung durch einen externen Gutachter beinhaltet ein Interview mit der Pflegedienstleitung, ein gemeinsames Mittagessen mit Bewohnerinnen und Bewohnern, eine Befragung des Bewohnerbeirats, eine Heimbegehung und ein Abschlussgespräch. Mindestens 80 Prozent der insgesamt 121 Kriterien, die auch unter Beteiligung des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) erarbeitet worden sind, muss der Prüfer während seiner Begutachtung als positiv bewertet haben, damit die BIVA einer Pflegeeinrichtung das Prädikat „Verbraucherfreundlichkeit festgestellt“ verleihen kann. Dieses gilt für ein Jahr, danach kann die Einrichtung eine Folgebegutachtung beantragen. „Das werden wir auf jeden Fall tun“, sagt Stefan Mühlenbeck, „die BIVA-Prüfung stellt ein hervorragendes Instrument dar, die sogenannten weichen Faktoren des Zusammenlebens in einer Senioreneinrichtung kontinuierlich auf den Prüfstand zu stellen.“

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