Neu seit 01.01.2008: Das trägerübergreifende persönliche Budget für Menschen mit Behinderungen

Seit dem 01. Januar 2008 besteht für Menschen mit Behinderungen in bestimmten Fällen ein Rechtsanspruch auf das so genannte persönliche Budget. Es ermöglicht behinderten Menschen, einen Geldbetrag zu erhalten, mit dem sie unterstützende Leistungen ihrer Tagesabläufe selbst einkaufen können.

Die Sozial-Betriebe Köln GmbH beraten ab sofort zum trägerübergreifenden persönlichen Budget und erbringen auch individuelle Leistungen in den Bereichen Freizeit, Wohnen und Arbeit. Interessenten werden bei der Antragstellung mit den Kostenträgern unterstützt. Nach der Ermittlung des persönlichen Bedarfes werden Angebote vermittelt und koordiniert.

SBK Sozial-Betriebe-Köln gemeinnützige GmbH
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2008-03-03T00:00:00+00:00