Die Mülheimer Senioreneinrichtung Haus Gracht ist verbraucherfreundlich. Mit diesem Fazit endete die Prüfung des städtischen Altenheimes durch einen unabhängigen Gutachter der Bundesinteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter und bei Behinderung e. V. (BIVA), die der verbrauchernahe Verein am Montag, 11. Januar 2010, im Haus Gracht als erstem Seniorenheim in Mülheim an der Ruhr durchgeführt hat.

Die ganztägige Begutachtung, die ein Interview mit der Pflegedienstleitung, ein gemeinsames Mittagessen mit Bewohnerinnen und Bewohnern, eine Befragung des Bewohnerbeirats, eine Heimbegehung und ein Abschlussgespräch beinhaltete, bezog sich auf die sogenannten weichen Faktoren des Zusammenlebens in einer Senioreneinrichtung. Sie umfassen die drei Bereiche Autonomie, Teilhabe sowie Menschenwürde der Bewohnerinnen und Bewohner. Mindestens 80 Prozent der insgesamt 121 Fragen, die auch unter Beteiligung des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) erarbeitet worden sind, muss ein Gutachter während seiner Prüfung als positiv begutachtet haben, damit die BIVA einer Pflegeeinrichtung das Prädikat „Verbraucherfreundlichkeit festgestellt“ verleihen kann.

„Wir haben im Haus Gracht dieses ´Soll` nicht nur erreicht, sondern deutlich übertroffen“, erklärt Wojciech Brzeska, Pressesprecher der Mülheimer Sozialholding. „Im Bereich Autonomie, in dem Informationsangebote, die Selbstbestimmung und -verwirklichung sowie die Hilfe zur Selbsthilfe der Senioren begutachtet werden, haben wir eine 92-prozentige Verbraucherfreundlichkeit erreicht“, führt Brzeska aus. „Im Bereich Teilhabe (Austausch mit anderen Menschen, Beteiligung am gesellschaftlichen Leben und Mitwirkung in Angelegenheiten des Bewohnerbeirats) sind dem Haus Gracht sogar 95 Prozent Verbraucherfreundlichkeit bescheinigt worden, im Bereich Menschenwürde (Respekt vor dem Individuum, Schutz der Privat- und Intimsphäre und Recht auf ein Sterben in Würde) 94 Prozent“, schildert weiter Wojciech Brzeska. Die Ergebnisse der Begutachtung sind im Internet unter www.heimverzeichnis.de veröffentlicht.

Das Prädikat „Verbraucherfreundlichkeit festgestellt“ gilt für ein Jahr, danach kann die Einrichtung bei der BIVA eine Folgebegutachtung beantragen. „Das werden wir auf jeden Fall tun“, bekräftigt Regina Faber, Pflegedienstleitung des Hauses Gracht. Das gute Ergebnis der ersten Begutachtung ermuntere sie, mit einigen wenigen Maßnahmen eine womöglich 100-prozentige Verbraucherfreundlichkeit für die Seniorinnen und Senioren anzustreben.

Auch die städtische Senioreneinrichtung Haus Auf dem Bruch hat die BIVA-Begutachtung beantragt, sie findet Anfang Februar statt. Das Haus Kuhlendahl wird sich der Prüfung nach der im letzten Jahr begonnen baulichen Modernisierung unterziehen lassen.

—————————————————
Redaktion/Pressekontakt:

Wojciech Brzeska
Mülheimer Sozialholding GmbH
Stabsstelle Marketing und Unternehmenskommunikation

Telefon: 02 08/30 81 – 1 11
Mobiltelefon: 0163 70 90 189
Telefax: 02 08/30 81 – 1 12
E-Mail: presse@mh-sh.de
Internet: www.mh-sh.de