2026-04-20 Nr 023-2026 Beschluss OLG Köln vom 27-01-2026 – Vorrang des Sozialhilfeträgers bei offenen Heimkosten gegenüber Erben Sie müssen sich anmelden, um diesen Inhalt ansehen zu können. Bitte Einloggen. Holger Eich2026-04-24T10:41:54+02:00